Diese Gebühr wird für alle Kreditformen erhoben (ausgenommen von den persönlichen Darlehen).
Änderung bei der Erhebung von Kontoführungsgebühren für Kredite: Wir möchten Sie von einer Änderung in Kenntnis setzen, die am 30. September 2021 in Kraft tritt. Wenn Sie bei uns einen laufenden Kredit mit Kapital- und Zinstilgungsplan in gleichbleibender Höhe haben (ausgenommen von den persönlichen Darlehen), werden die fälligen Kontoführungsgebühren (7,50 Euro pro Abrechnungsperiode) nicht mehr dem Kreditkonto belastet, sondern direkt von dem Girokonto abgebucht, das als Tilgungskonto für Ihren Kredit verwendet wird. Abschnitt 5 der Allgemeinen Kreditbedingungen wurde entsprechend angepasst. Bitte laden Sie die PDF-Version der angepassten Allgemeinen Kreditbedingungen herunter, indem Sie hier klicken.
Die Höhe der fälligen Abschlussgebühren bleibt unverändert. Die Änderungen betreffen lediglich die Art und Weise, wie diese Gebühren erhoben werden. Statt die Abschlussgebühren am Ende Ihres Darlehens zu bezahlen, zahlen Sie diese schrittweise bei Fälligkeit.