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MiFID

Harmonisierter Anlegerschutz auf Europäischer Ebene

MiFID

Harmonisierter Anlegerschutz auf Europäischer Ebene

Die MiFID (europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) ist eine EU-Richtlinie und trat im November 2007 in Kraft. Diese Richtlinie stärkte den Rechtsrahmen und erleichterte die Harmonisierung und Integration der Kapital- und Finanzmärkte in der Europäischen Union. Sie dient der Erreichung von drei Hauptzielen:

  • Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte der EU
  • Die Stärkung des Schutzes von Anlegern in Finanzinstrumenten
  • Mehr europaweiter Wettbewerb bei der Erbringung von Anlegerdienstleistungen und zwischen Handelsplätzen

Die Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es Bereiche mit Verbesserungspotenzial gibt und eine Überprüfung der geltenden Regelungen erforderlich ist. Aus diesem Grund wurde MiFID II eingeführt, die zu einem sichereren, solideren, transparenteren und verantwortungsvolleren Finanzsystem führen soll. Im Grunde verlagerte sich der Schwerpunkt der MiFID von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte auf die Erhöhung des Anlegerschutzes und der Transparenz.
Des Weiteren wird die Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) die Anforderungen der MiFID II in Bezug auf die Verbesserung der vorvertraglichen Transparenz für Kunden ergänzen. Sowohl MiFID II als auch PRIIPs treten im Januar 2018 in Kraft.

Weitere Informationen

Rechtliche Informationen der EU über MiFID II
Basisinformationsblatt der EU für PRIIPs
BIL-Kundeninformationen über PRIIPs

MiFID in der Praxis

MiFID I und II und PRIIPs beeinflussen das Verhältnis zwischen Ihnen als Anleger und der BIL. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

Mit uns können Sie die Absicherung und die Möglichkeiten, die sich dank der MiFID ergeben, umfassend nutzen.
Haben Sie Fragen zur MiFID und deren Folgen für Sie?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle oder Ihren Kundenbetreuer.

Kundenkategorien

Die MiFID schreibt Banken vor, die aktiven Anleger unter ihren Kunden in eine von drei Kategorien einzustufen:

  • Kleinanleger
  • professionelle Kunden
  • geeignete Gegenparteien

Diese Einstufung ist notwendig, weil nicht alle Anleger den gleichen Kenntnis- und Erfahrungsstand in Bezug auf Finanzinstrumente und die entsprechenden Risiken besitzen. Sie gewährleistet, dass jeder Kunde über ein angemessenes Schutzniveau verfügt, wobei Kleinanleger natürlich den höchsten Schutz genießen.

Zu welchem Kundentyp gehören Sie?

  • Kleinanleger

    Kunden, die weder geeignete Gegenparteien noch professionelle Kunden sind, werden automatisch als Kleinanleger betrachtet. Kleinanleger genießen das höchste Schutzniveau.

  • Professionelle Kunden

    Dazu gehören große Unternehmen, die auf Unternehmensebene mindestens zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:

    • Bilanzsumme: 20.000.000 EUR
    • Nettoumsatz: 40.000.000 EUR
    • Eigenmittel: 2.000.000 EUR

    Professionelle Kunden verfügen über den notwendigen Sachverstand, um ihre Anlageentscheidungen selbst treffen und die finanziellen Konsequenzen etwaiger Risiken einschätzen und tragen zu können.

  • Geeignete Gegenparteien

    Dies sind professionelle Kunden (z. B. Investmentgesellschaften, Kreditinstitute, Pensionsfonds, Zentralbanken usw.), die im Finanzsektor tätig sind und von denen daher angenommen wird, dass sie über die erforderlichen Anlagekenntnisse verfügen.

Wechsel der Kundenkategorie

Kunden können die folgenden Kategorienwechsel anfragen:

  • Wechsel zwischen den Kategorien „professioneller Kunde“ und „Kleinanleger“: Ein Kleinanleger kann auf einen Teil des Schutzes verzichten und verlangen, als ein professioneller Kunde angesehen zu werden. Umgekehrt kann ein professioneller Kunde das höhere Schutzniveau von Kleinanlegern beantragen.
  • Wechsel zwischen den Kategorien „professioneller Kunde“ und „geeignete Gegenpartei“: Ein professioneller Kunde kann eine Behandlung als geeignete Gegenpartei beantragen und umgekehrt.

Sie können Ihren Kundenbetreuer auffordern, Ihre Einstufung als Kunde zu ändern. Die BIL wird in eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Ihrer Bitte nachkommt oder nicht, und behält sich das Recht vor, Kundeneinstufungen aus eigener Initiative zu ändern.

Anlegerprofile

Neben der Einführung unterschiedlicher Kundenkategorien, ist es von wesentlicher Bedeutung, über individuelle Anlegerprofile zu verfügen. Aus diesem Grund schreibt die MiFID Finanzinstituten vor, bestimmte Informationen von ihren Kunden einzuholen. In diesem Zusammenhang haben wir einen Fragebogen erstellt, mit dem wir das Wissen und die Erfahrung in Bezug auf Anlageprodukte, die Anlageziele und -horizonte, die finanziellen Einschränkungen und die finanzielle Lage unserer Kleinanleger und der professionellen Kunden, die diesen Status beantragt haben, erfassen wollen. Dieser Fragebogen ermöglicht der BIL außerdem die Bestimmung der Fähigkeit eines Kunden, Verluste zu tragen.

Eignung von Produkten und Dienstleistungen für ein Anlegerprofil

Die Bank muss Ihr Anlegerprofil berücksichtigen, wenn sie Ihnen Produkte und Dienstleistungen anbietet. Wenn die BIL Ihr Anlegerprofil bereits erstellt hat, wird Ihr Kundenbetreuer Sie eventuell wegen einer Aktualisierung kontaktieren, insbesondere wenn das Profil älter als zehn Jahre ist. Wenn Ihr Profil noch nicht erstellt wurde, bitten wir Sie, mit Ihrem Kundenbetreuer einen Termin auszumachen, um dies nachzuholen. Andernfalls wäre die BIL leider nicht mehr in der Lage, Ihnen Anlageempfehlungen zu unterbreiten, und könnte nicht mehr prüfen, ob ihre Produkte und Dienstleistungen für Sie geeignet sind.

Es gibt zwei Typen von Anlegerprofilen, je nachdem, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Gemeinsame Kontoinhaber können selbst entscheiden, welches Anlegerprofil als Referenz für das gemeinsame Konto herangezogen wird. Außerdem gibt es einen Fragebogen für Kundenvertreter, um sicherzustellen, dass diese in Produkte investieren, die zu ihrer Sachkenntnis in Finanzangelegenheiten passen.

Wertpapierdienstleistungen

Bei der Erbringung von Beratungsleistungen oder diskretionären Verwaltungsdienstleistungen darf die BIL, um zu gewährleisten, dass das Produkt für Sie geeignet ist, nur solche Anlageprodukte empfehlen, die Ihrem Anlegerprofil entsprechen. Mit anderen Worten: Die BIL muss sowohl Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung als auch Ihre Finanzlage berücksichtigen. Dies beinhaltet Ihre Fähigkeit Verluste zu tragen, Ihr Anlageziel und Ihre Risikotoleranz. Im Rahmen der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen wird eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt, und die BIL übermittelt Ihnen vor jedem Geschäft eine Geeignetheitserklärung. Dank dieser Geeignetheitsprüfung kann die BIL gewährleisten, dass das Risikoniveau Ihres Portfolios Ihrem Risikoprofil entspricht.

Wenn die erbrachte Wertpapierdienstleistung eine andere Dienstleistung als Anlageberatung oder Portfolioverwaltung ist, ist die BIL verpflichtet, eine Prüfung der Angemessenheit durchzuführen, um zu prüfen, ob Sie als Kleinanleger über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung im Finanzbereich verfügen, um die mit der Anlage in einem komplexen Produkt verbundenen Risiken zu verstehen. Eine Prüfung der Angemessenheit oder Eignung ist für Dienstleistungen, die lediglich in der Ausführung von Aufträgen bestehen, nicht notwendig, sofern sie nicht komplexe Finanzinstrumente wie z. B. börsennotierte Aktien, Anteile nichtstrukturierter OGAW sowie börsennotierte Anleihen und Geldmarktinstrumente ohne eingebettete Derivate betreffen.

Weitere Informationen über die Anlageprodukte der BIL finden Sie hier

Weitere Informationen über Eignungsberichte finden Sie hier

Der Grundsatz der bestmöglichen Ausführung

Die BIL stellt sicher, dass Aufträge zu den für unsere Kunden günstigsten Konditionen ausgeführt werden. Welcher Ausführungsplatz der beste ist, hängt vom Preis, den Kosten, der Schnelligkeit, der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, dem Umfang, dem Kundentyp oder sämtlichen anderen für die Ausführung des Auftrags relevanten Aspekten ab.

Die BIL hat ihre Grundsätze der Auftragsausführung/Grundsätze der bestmöglichen Ausführung formalisiert; diese sollten von allen Anlegern aufmerksam gelesen werden.

Weitere Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIL
Briefes über Risikoaufklärung
Informationen über Reklamationen
Interessenkonflikte

Kunden-Reporting

Klare und umfassende Informationen auf allen Ebenen.

Die BIL stellt Ihnen auf allen Stufen der Ausführung Ihrer Geschäfte zweckdienliche Informationen bereit. Wir wollen, dass Sie fundierte Anlageentscheidungen treffen können, indem wir Ihnen ausführliche transparente Informationen übermitteln.

Zu diesem Zweck hat die BIL ihre laufenden Kundenberichte und Berichtsverfahren verbessert und ausgeweitet. Die Berichte umfassen nun zusätzliche Offenlegungen zu den erbrachten Dienstleistungen, Finanzinstrumenten, der vorgeschlagenen Anlagestrategie sowie den Kosten und Gebühren. Kunden erhalten nunmehr auch Zugang zu neuen Berichten auf der Grundlage von Verlustschwellen, der überarbeiteten Kundeneinstufung und der Vorhandels-Eignungsprüfung.

Im Folgenden haben wir die neuen Kundenberichte zusammengefasst, die im Zuge der MiFID II eingeführt werden:

  • Vorhandels-Eignungsbericht: Die BIL lässt Kleinanlegern einen Bericht mit einem Überblick über die erteilten Ratschläge und Angaben dahin gehend zukommen, inwiefern die abgegebene Empfehlung zum betreffenden Kleinanleger passt, was auch Informationen darüber mit einschließt, inwieweit sie den Zielen und persönlichen Umständen des Kunden hinsichtlich der erforderlichen Anlagedauer, der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit gerecht wird.
  • Nachhandels-Eignungsbericht: Mit diesem Bericht wird geprüft, ob ein Kundenportfolio nach der Ausführung eines Auftrags immer noch mit dem vorab festgelegten Risikoprofil des Kunden übereinstimmt.
  • Vorhandels-Kosten- und Gebührenbericht: Dieses Dokument enthält alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den Wertpapierdienstleistungen, die für Kunden erbracht werden, sowie alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit den von uns angebotenen Finanzinstrumenten anfallen. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine angemessene Schätzung der tatsächlichen Gebühren. Zahlungen an Dritte werden getrennt aufgeführt. Für Wertpapierdienstleistungen wird eine Veranschaulichung der kumulativen Auswirkungen der Kosten auf die Rendite bereitgestellt.
  • Ausführungsbericht: Der Kunde erhält für jeden ausgeführten Auftrag einen ausführlichen Bericht.
  • Bericht bei 10 % Verlust: Kunden werden informiert, wenn das Portfolio 10 % seines Werts (oder ein Vielfaches von 10 %) verliert, sofern sie ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben oder, als Kleinanleger, wenn die Anlagen in Instrumenten, die auf Hebelfinanzierung und/oder Eventualverbindlichkeiten zurückgreifen1, mehr als 10 % ihres Werts (oder ein Vielfaches von 10 %) verlieren.
  • Nachhandelsbericht: Kunden wird ein ausführlicher Vermögensbericht übermittelt. Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung ihrer Anlagetätigkeiten und zeigt, welchen Wertgewinn bzw. -verlust die Vermögenswerte im Berichtszeitraum erzielt haben. Wenn ein Kunde eine diskretionäre Vermögensverwaltung in Anspruch nimmt, beinhaltet der Bericht außerdem Informationen über die Tendenzen an den wichtigsten Finanzmärkten und insbesondere über zwei börsennotierte Indexfonds, die in Bezug auf den Aktien- oder den Anleihemarkt mit der Wertentwicklung des Kundenportfolios verglichen werden können.
  • Nachhandels-Kosten- und Gebührenbericht: Dieser Bericht enthält den genauen Betrag aller Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den Wertpapierdienstleistungen, die für die Kunden erbracht werden, sowie alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit den von uns angebotenen Finanzinstrumenten anfallen. Die genauen Beträge von Zahlungen an Dritte werden getrennt aufgeführt. Für Wertpapierdienstleistungen wird eine Veranschaulichung der kumulativen Auswirkungen der Kosten auf die Rendite bereitgestellt.

Die Berichte sind auf BILnet verfügbar.

1Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten können potenziell zu finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen des Anlegers führen, die über die Anschaffungskosten des Instruments hinausgehen.

Vereinfachung von Angebot und Preispolitik

Es wird ein neues, vereinfachtes Angebot an Anlageprodukten der BIL mit einer überarbeiteten, standardisierten Preisstruktur geben, die besser auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die BIL wird Ihnen Ex-ante- und Ex-post-Informationen über alle Kosten und Gebühren für erbrachte Wertpapierdienstleistungen und für die Konzeption und Verwaltung der Finanzinstrumente zur Verfügung stellen. Zahlungen an Dritte werden getrennt aufgeführt. Für Wertpapierdienstleistungen wird eine Veranschaulichung der kumulativen Auswirkungen der Kosten auf die Rendite bereitgestellt.

Weitere Informationen