Name des Unternehmens |
FATCA Status |
GIIN (Global Intermediary Identification Number) |
BIL Luxembourg SA |
Reporting Model 1 FFI |
WN5FYL.00000.LE.442 |
BIL Suisse SA |
Reporting Model 2 FFI |
WN5FYL.00001.ME.756 |
Infolgedessen werden die oben aufgeführten Unternehmen jetzt als FATCA-konform nach Kapitel 4 des US Internal Revenue Code (den FATCA-Bestimmungen) betrachtet und wir erwarten, dass unsere GIIN in die erste Liste der FATCA-konformen Finanzinstitute aufgenommen wird, die vom IRS am 2. Juni 2014 veröffentlicht werden soll.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 28. März 2014 zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten ein zwischenstaatliches Abkommen (IGA) nach Modell 1 unterzeichnet wurde.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse Kontakt mit uns auf: 3904.lu@bil.com
Kunden, die juristische Personen sind, können gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihrem Sitzland und den USA Quellensteuervorteile auf Zinsen und Dividenden in Anspruch nehmen. Weiter unten finden Sie Dokumente zu den „Einschränkungen der Steuervorteile“ des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Bitte beachten Sie, dass der Kunde selbst entscheiden muss, ob er die Bedingungen für eine Inanspruchnahme der Steuervorteile gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt. Wir empfehlen im Zweifelsfall den Kontakt zu einem Steuerberater.
US-Einkommenssteuerabkommen A bis Z