Alerte phishinghttps://www.bil.com/de/Lists/BILInternetAlerts/DispForm.aspx?ID=7Alerte phishing<b>Achtung – Phishing-Gefahr!</b> <br>In Suchmaschinen wie Google tauchen regelmäßig Phishing-Links auf, die darauf abzielen, Sie auf eine betrügerische Website umzuleiten. Verwenden Sie nur unsere offizielle Webadresse bil.com und unsere offizielle App BILnet, die in den App-Stores zu finden ist. <br>Außerdem kursieren betrügerische E-Mails und SMS. Sie nutzen die visuellen Merkmale der BIL, um Kundendaten zu stehlen. <a href="https://www.bil.com/de/privatkunden/praevention-sicherheit/Seiten/Index.aspx">Hier erfahren Sie mehr über diese Betrugsversuche und darüber, wie Sie sich schützen können</a>. <br><br><b>Sind Sie Opfer von Betrug geworden?</b> Wenden Sie sich an unsere Hotline unter <a href="tel:+35245907070">+352 4590 7070</a> (erreichbar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr), senden Sie uns eine <a href="https://www.bil.com/static/bilnetapp/index-fr.html?f=contacts&s=envoyer-message-messagerie-securise&l=mobile">Nachricht über die sichere E-Mail-Plattform</a> in BILnet oder nutzen Sie dieses <a href="https://www.bil.com/de/privatkunden/Fragen-und-Kontakt/Seiten/kontaktieren-sie-uns.aspx">Kontaktformular</a>.7

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FATCA

Wir freuen uns, Ihnen zu berichten, dass die US-Finanzbehörde (Internal Revenue Service, IRS) den Unternehmen der BIL-Gruppe Global Intermediary Identification Numbers (GIINs) zugeteilt hat.

Name des Unternehmens FATCA Status GIIN (Global Intermediary Identification Number)
BIL Luxembourg SA Reporting Model 1 FFI WN5FYL.00000.LE.442
BIL Suisse SA Reporting Model 2 FFI WN5FYL.00001.ME.756

Infolgedessen werden die oben aufgeführten Unternehmen jetzt als FATCA-konform nach Kapitel 4 des US Internal Revenue Code (den FATCA-Bestimmungen) betrachtet und wir erwarten, dass unsere GIIN in die erste Liste der FATCA-konformen Finanzinstitute aufgenommen wird, die vom IRS am 2. Juni 2014 veröffentlicht werden soll.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 28. März 2014 zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten ein zwischenstaatliches Abkommen (IGA) nach Modell 1 unterzeichnet wurde.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse Kontakt mit uns auf: 3904.lu@bil.com

Kunden, die juristische Personen sind, können gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihrem Sitzland und den USA Quellensteuervorteile auf Zinsen und Dividenden in Anspruch nehmen. Weiter unten finden Sie Dokumente zu den „Einschränkungen der Steuervorteile“ des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Bitte beachten Sie, dass der Kunde selbst entscheiden muss, ob er die Bedingungen für eine Inanspruchnahme der Steuervorteile gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt. Wir empfehlen im Zweifelsfall den Kontakt zu einem Steuerberater.

US-Einkommenssteuerabkommen A bis Z