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20.04.2020

COVID-19: Banken setzen sich für luxemburgische Unternehmen ein

Die Corona Virus-Krise hat schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft unseres Landes. In diesem Zusammenhang haben sechs luxemburgische Banken die Initiative ergriffen, um ihre Geschäftskunden finanziell zu unterstützen, die, aufgrund der aktuellen Krise, Liquiditätsproblemen ausgesetzt sind. Ein Moratorium für Kredite, welche luxemburgischen Unternehmen vor dem 18. März 2020 gewährt wurden, kann daher für bis zu sechs Monate bei den teilnehmenden Banken beantragt werden.

Das heute zwischen den teilnehmenden Banken, unter der Koordination der ABBL, unterzeichnete Memorandum of Understanding verdeutlicht diese Zusage, welche zusätzlich zum staatlichen Garantiesystem für neue Bankdarlehen bestehen wird.

Das Memorandum regelt folgende Aspekte:

  • Was genau ist der Anwendungsbereich des Moratoriums?
  • Wer kann einen Zahlungsaufschub beantragen?
  • Welche Arten von Krediten können aufgeschoben werden?
  • Wann und wie lange kann ein Aufschub gewährt werden?

Moratorium für Geschäftskredite: 4 Grundsätze
Unternehmen, die finanziell von der COVID-19 Krise betroffen sind, können bei ihrer Geschäftsbank ein Moratorium für ihre am 18. März 2020 bestehenden Kredite gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen beantragen.

1) Worum geht es?

Die teilnehmenden Banken verpflichten sich, jenen berechtigten Geschäftskunden, die dies beantragen, einen Aufschub der Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen eines bereits vor dem 18. März 2020 bestehenden Kredits oder der Zahlungen eines Leasingvertrages für eine Gesamtdauer von bis zu 6 Monaten zu gewähren.

2) Wer kann davon profitieren?

a) Das Unternehmen hat seinen Sitz in Luxemburg.
b) Das Unternehmen unterhält am Tag der Anfrage eine Geschäftsbeziehung mit einer teilnehmenden Bank.
c) Die Corona Virus-Krise hat negative Auswirkungen auf die kurzfristige Liquiditätssituation des Unternehmens, insbesondere durch:

Das Moratorium kann unter den folgenden drei Bedingungen von nicht-Finanzunternehmen, Selbständigen, landwirtschaftlichen Unternehmen und gemeinnützigen Vereinigungen beantragt werden:

  • einen Rückgang des Umsatzes oder der Aktivität;
  • die Inanspruchnahme von vorübergehender oder voller Arbeitslosigkeit;
  • die vollständige oder teilweise Schließung aufgrund von Maßnahmen der Behörden zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 Virus.

Auf Basis der vom Kunden vorgebrachten Begründungen der COVID-19 bedingten negativen Auswirkungen, wird die Bank die Bedingungen, um einen Zahlungsaufschub zu gewähren, beurteilen.
Umgekehrt ist der vorliegende Zahlungsaufschub nicht anwendbar für wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten, die schon vor dem 18. März 2020 aufgetreten sind, und / oder in einem Kontext auftreten, der nicht mit der mit der COVID-19 Pandemie verbundenen Gesundheitskrise zusammenhängt.

3) Welche Kredite sind betroffen?

Für jedes Kredit- oder Leasinggeschäft im Sinne der für den Finanzsektor geltenden luxemburgischen Gesetzgebung kann ein Zahlungsaufschub beantragt werden.
Ausgeschlossen sind jedoch:

  • Darlehen, bei denen bereits am 18. März 2020 Rückzahlungsschwierigkeiten festgestellt wurden;
  • Darlehen an Immobilienunternehmen im Rahmen von Kauf- / Verkaufs- / Entwicklungsphasen.

4) Was sind die Fristen?

Der Zahlungsaufschub wird für maximal sechs Monate gewährt und muss vor dem 30. Juni 2020 in Kraft treten.
Vor der Veröffentlichung dieses Schreibens eingereichte Anträge zum Zahlungsaufschub werden anhand der oben genannten Kriterien bewertet. Bei Bedarf wird die Bank den Kreditnehmer kontaktieren.

In der Praxis: Jeder, der glaubt die Bedingungen, um ein Moratorium beantragen zu können, zu erfüllen, wird gebeten, sich an seine Bank zu wenden. Dies kann nach Vereinbarung oder über die verfügbaren digitalen Kanäle der Bank (E-Mail, Chat, mobile Anwendung, ...) oder telefonisch erfolgen. Dokumentarische Nachweise werden angefordert, um die Anfrage zu bearbeiten. Für neue Kredite, die ab dem 18. März 2020 und für eine maximale Laufzeit von 6 Jahren gewährt werden, wurde in Zusammenarbeit mit der Regierung ein staatliches Garantiesystem entwickelt.