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Sie benötigen Bargeld?
Heben Sie ganz einfach
ohne Ihre Bankkarte Geld ab!

Mit QuickMoneyTM können Sie ganz einfach mittels Ihres Mobiltelefons an jedem beliebigen BIL‑Geldautomaten Bargeld abheben!

In Ihrer BILnet-App können Sie den gewünschten Betrag* auswählen und das Geld anschließend an einem BIL-Geldautomaten abheben.

Ihre Vorteile

Praktisch

Die ideale Lösung, wenn Sie gerade keine Bankkarte dabei haben oder einem Freund aushelfen möchten

Sicher

Eine stärkere Authentifizierung und ein verschlüsseltes System

Schnell

Es dauert nur wenige Sekunden, Ihre PIN einzugeben

Wie funktioniert das?

Mittels Einmalcode

Bereiten Sie eine Abhebung mit einem Einmalcode über die BILnet‑App vor

Nützlich, um einem Freund auszuhelfen!

Öffnen Sie Ihre BILnet‑App und tippen Sie auf „Geld abheben“

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Tippen Sie anschließend auf „QuickMoney“

Authentifizieren Sie sich mittels Ihres Fingerabdrucks oder Ihres PIN-Codes

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Wählen Sie das Konto, das belastet werden soll, und den Betrag, den Sie abheben wollen

Wählen Sie die Abhebeart „QR‑Code“ und authentifizieren Sie sich

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Tippen Sie am Geldautomaten auf „Retrait sans carte QuickMoneyTM

Scannen Sie mit Ihrem Mobiltelefon den QR‑Code, der auf dem Bildschirm des Geldautomaten angezeigt wird

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Entnehmen Sie das Geld

Öffnen Sie Ihre BILnet‑App und tippen Sie auf „Geld abheben“

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Tippen Sie anschließend auf „QuickMoney“

Authentifizieren Sie sich mittels Ihres Fingerabdrucks oder Ihres PIN-Codes

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Wählen Sie das Konto, das belastet werden soll, und den Betrag, den Sie abheben wollen

Wählen Sie die Abhebeart „Einmalcode“ und authentifizieren Sie sich

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Tippen Sie am Geldautomaten auf „Retrait sans carte QuickMoneyTM

Geben Sie den achtstelligen Code ein, der auf Ihrem Mobiltelefon angezeigt wird (Gültigkeitsdauer des Codes: 1 Stunde)

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Entnehmen Sie das Geld

* Bei neuen BILnet-Nutzern beträgt das Limit standardmäßig 150 Euro; es gilt ein Höchstbetrag von 200 Euro.
Bei bestehenden BILnet-Nutzern (vor Februar 2023) bleibt das zuvor gewählte Limit gültig (standardmäßig 150 Euro).
Bei einer Änderung des Limits gilt der Höchstbetrag von 200 Euro.