Unter den UCITS-Richtlinien (Undertaking for the Collective Investment In Transferable Securities) werden die Richtlinien der Europäischen Union (EU) zusammengefasst, die sich auf OGAW beziehen und den freien Vertrieb innerhalb der EU regeln.
Die UCITS I-Richtlinie aus dem Jahre 1985 führt das Konzept eines „europäischen Passes“ ein, mit dem ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Fonds seine Anteile frei in den anderen EU-Mitgliedstaaten vertreiben kann, nachdem er die Behörden der Vertriebsländer entsprechend informiert hat.
Auf diesen „europäischen Pass“ wird Bezug genommen, wenn man von OGAW-Fonds (Teil I des Gesetzes) spricht.